Checkliste · Landkreis Dahme-Spreewald

Unterlagen für eine technische Änderung am Fahrzeug

Technische Änderungen können nur bei zugelassenen Fahrzeugen eingetragen werden. Maßgeblich sind Fahrzeugschein und das passende Gutachten.

1
Unterlagen

Immer erforderlich

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / FahrzeugscheinOriginalerforderlich
  • Gutachten nach § 19 oder § 21 StVZOOriginalerforderlich

    mit ausreichender technischer Beschreibung für die Fahrzeugpapiere

  • Vollmacht für unseren ZulassungsdienstOriginalerforderlich
2
Unterlagen

Fahrzeugbrief nur bei bestimmten Änderungen

  • Zulassungsbescheinigung Teil IIOriginalfalls zutreffend

    bei Änderung der Fahrzeugklasse oder von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle

  • Hinweise und Fristen im Gutachten beachtenPrüfenerforderlich
Für unseren Zulassungsdienst

Vollmacht und Originale richtig vorbereiten

  • Vollmacht und SEPA-Mandat grundsätzlich im Original
  • handschriftlich mit blauem Stift unterschreiben
  • Ausnahmen mit sehr gut lesbarem Scan nur nach vorheriger Absprache
  • Termin zur Abgabe immer vorab vereinbaren
Stand und Quelle

Amtliche Anforderungen regelmäßig prüfen

Diese Checkliste basiert auf den veröffentlichten Angaben des Landkreises Dahme-Spreewald. Maßgeblich bleibt die Entscheidung der Zulassungsbehörde im Einzelfall.

Amtliche Hinweise öffnen ↗
Unterlagen vollständig?

Technische Änderung eintragen lassen

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