Checkliste · Landkreis Dahme-Spreewald

Unterlagen für die Zulassung eines Importfahrzeugs

Bei Fahrzeugen mit ausländischen Papieren ist die Vorführung bei der Zulassungsbehörde zwingend. Die benötigten Dokumente unterscheiden sich nach Herkunft und Fahrzeugstatus.

1
Unterlagen

EU-Neufahrzeug

  • COC-PapierOriginalerforderlich
  • Kaufvertrag oder RechnungOriginalerforderlich

    Herkunftsland und Neufahrzeugstatus müssen erkennbar sein

  • gültige eVB-NummerVersicherungerforderlich
  • IBAN und SEPA-LastschriftmandatOriginalerforderlich
  • Personalausweis oder ReisepassOriginalerforderlich
2
Unterlagen

EU-Gebrauchtfahrzeug

  • ausländische FahrzeugpapiereOriginalerforderlich
  • ausländische Kennzeichenschilderfalls zutreffend

    wenn vorhanden

  • Kaufvertrag oder RechnungOriginalerforderlich
  • COC-Papier oder DatenbestätigungOriginalerforderlich
  • deutsche Hauptuntersuchunggültigerforderlich

    ausländische HU kann in der Regel nicht anerkannt werden

  • gültige eVB-Nummer und SEPA-MandatOriginalerforderlich
3
Unterlagen

Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat

  • ausländische FahrzeugpapiereOriginalerforderlich
  • Kaufvertrag oder RechnungOriginalerforderlich
  • Gutachten und Hauptuntersuchung nach § 21 / § 29 StVZOOriginalerforderlich
  • ZollbescheinigungOriginalfalls zutreffend

    insbesondere bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der EU

  • COC-Papier oder Datenbestätigungfalls zutreffend
  • gültige eVB-Nummer und SEPA-MandatOriginalerforderlich
4
Unterlagen

Für alle Importfahrzeuge

  • Fahrzeugvorführung bei der Zulassungsbehördezwingenderforderlich
  • Personalausweis oder ReisepassOriginalerforderlich
  • Firmenunterlagen bei juristischen PersonenKopiefalls zutreffend
  • Vollmacht für unseren ZulassungsdienstOriginalerforderlich
Stand und Quelle

Amtliche Anforderungen regelmäßig prüfen

Diese Checkliste basiert auf den veröffentlichten Angaben des Landkreises Dahme-Spreewald. Maßgeblich bleibt die Entscheidung der Zulassungsbehörde im Einzelfall.

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