Ablauf
So gehen wir bei verlorenen Fahrzeugpapieren vor
- Sie teilen uns mit, ob Teil I oder Teil II verloren wurde.
- Wir prüfen, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.
- Die zwei erforderlichen eidesstattlichen Erklärungen werden vorbereitet und abgegeben.
- Bei Teil I kann die Neuausstellung sofort bei der Zulassungsstelle erfolgen.
- Bei Teil II beginnt mit der Abgabe das mindestens dreiwöchige Aufbietungsverfahren.
- Nach Abschluss informieren wir Sie per WhatsApp und stimmen die Abholung ab.
Wichtige Ausnahme zum 48-Stunden-Service:
Die mindestens dreiwöchige Bearbeitungszeit bei Verlust der Zulassungsbescheinigung
Teil II wird durch das behördliche Aufbietungsverfahren vorgegeben und kann von uns
nicht verkürzt werden.