- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Versicherungsbestätigung für das Ausfuhrkennzeichen in Papierform
- gültige HU und gegebenenfalls SP bis zum Ablaufdatum
- IBAN und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- unterschriebene Vollmacht für den Zulassungsdienst
Zusätzlich bei Firmen
- Registerauszug, Gewerbegenehmigung oder Satzung; Kopie ausreichend
- Pass des Geschäftsführers als Farbkopie
Sprache: Sämtliche Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen.